Pflegende übernehmen Verantwortung – das beweist die Berufsgruppe täglich. Die Pflegeberufekammer ist das Instrument, das die Verantwortung für unsere beruflichen Belange in die Hände von uns Pflegefachpersonen legt. Das oberste Ziel einer Pflegeberufekammer ist es, eine fachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen - weil wir es können.
Ein Informationsangebot des DBfK Nordwest e.V.
Stark für die Pflege – Pflegeberufekammer Jetzt!
Termine
Pflegeberufekammern in Deutschland
Die Selbstverwaltung der Heilberufe in Form von Kammern fällt auf Grund der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.
Auf der interaktiven Pflegeberufekammer-Karte findet sich der aktuelle Stand im Bereich des DBfK Nordwest e. V. (blau) sowie in allen übrigen Bundesländern.
Aktuelles
Über die Pflegeberufekammer
für den Pflegeberuf
Was macht die Pflegeberufekammer
Es ist die Aufgabe einer Kammer, berufliche Richtlinien und Vorschriften zu erlassen, die für die beruflich Pflegenden verbindlich sind. Weil in der Pflegekammer die Pflegeberufe selbst die Richtlinien und Vorschriften erarbeiten, wird es eine hohe Akzeptanz für diese geben.
Wir halten die Errichtung einer Pflegeberufekammer für den richtigen Schritt, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Durch ein durch die Selbstverwaltung wachsendes Selbstbewusstsein hinsichtlich der Rolle der beruflichen Pflege in Deutschland steigt die Attraktivität der Pflege.
Zugleich ist die Pflegeberufekammer auch das wesentliche Merkmal der Emanzipation der beruflichen Pflege von Ansprüchen anderer, z.B. auch hinsichtlich der Frage, was Qualität in der Pflege sei und welche Qualität der Pflege wir uns in Deutschland leisten wollen und können.
Pflegende wollen und können die sie betreffenden beruflichen Belange zum Wohle der zu Pflegenden, ihrer Angehörigen und der Gesellschaft verantwortungsvoll in die eigene Hand nehmen.
Zu den Aufgaben der Pflegeberufekammer gehören
- der Erlass einer Berufsordnung,
- Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung,
- Regelungen über Fort- und Weiterbildung,
- Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachpersonen,
- die Bündelung der berufsständischen Interessen der Pflege,
- Einsatz von Gutachten und Sachverständigen, z.B. in Schiedsstellen und Beratung für Berufsangehörige bei juristischen, ethischen, fachlichen und berufspolitischen Fragen
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Gesundheitssystems vor dem Hintergrund einer Pflegeexpertise
- Mitwirkung bei der Ausgestaltung gesetzlicher Bestimmungen für die Pflegeausbildung und bei der Entwicklung von verbindlichen Curricula und zentralen schriftlichen Prüfungsverfahren
WARUM WIR EINE BEITRAGSPFLICHTIGE PFLEGEBERUFEKAMMER BRAUCHEN? HIER VIER GRÜNDE:
Wesentliche Merkmale einer Heilberufskammer sind die Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge. Sie bilden das Fundament der Betroffenenpartizipation der Kammern und das Wesen der Kammerselbstverwaltung.
Nur die langfristige Finanzierung über Mitgliedsbeiträge garantiert die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen Dritter, politischer Belange der gerade regierenden Parteien und der Haushaltslage des Landes.
Ohne Abhängigkeit vom Landeshaushalt kann die Pflegekammer frei agieren und wenn nötig, die Landesregierung kritisieren. Das geht nur, wenn keine Abhängigkeit von der Landesregierung besteht. Die langfristige Finanzierung über Mitgliedsbeiträge sichert zudem eine kontinuierliche Arbeit über Legislaturperioden hinaus.
Die Beiträge der Mitglieder sicheren die Souveränität jeder Heilberufskammer. Die Fremdfinanzierung einer Pflegeberufekammer würde der Pflege eine Sonderstellung unter den Heilberufen zuweisen und ein Agieren auf Augenhöhe verhindern. Eine echte gleichberechtigte Einbindung mit den anderen Heilberufen in die gesundheits- und sozialpolitische Auseinandersetzung gibt es nur mit Mitgliedsbeiträgen.
Es braucht echte Pflegeberufekammern -
keine kammerähnlichen Organisationsformen!
Beitragsfinanziert = unabhängig und souverän!
DIE PFLEGEBERUFEKAMMER
Es gibt immer einige Fragen. Wir bemühen uns um Klarheit.
- Bündelung der berufsständischen Interessen der Pflege, z. B. als Ansprechpartner für die Politik, durch fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren oder durch Öffentlichkeitsarbeit
- Erlass einer Berufsordnung
- Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung
- Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachkräfte
- Einsatz von Gutachten und Sachverständigen
- Anwendung der bundeseinheitlichen Regelungen zur Berufszulassung, z. B. Abnahme von Prüfungen und Aushändigung der Berufsurkunde, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Regelungen über Fort- und Weiterbildung
- Beratung für Berufsangehörige bei juristischen, ethischen, fachlichen und berufspolitischen Fragen
- Kammern vertreten keine fachlich motivierten, verbandspolitischen Aufgaben und können die Berufsverbände nicht ersetzen.
- Sie haben keine Tarifautonomie, d.h. sie können nicht die Aufgaben der Gewerkschaften übernehmen.
- Es ist nicht vorgesehen, dass die Pflegeberufekammer zukünftig die Altersversorgung der beruflich Pflegenden aufbaut.
- Die Pflegeberufekammer übernimmt nicht die Aufgabe des „Pflege TÜVs“.
- Sie verhandelt keine Gebührenordnungen.
- Die Kammer berät den Gesetzgeber bei der Erarbeitung und Novellierung von Gesetzen. Sie kann keine Gesetze beschließen, aber bestimmte Verordnungen erlassen.
Mitglieder der Pflegeberufekammer wären alle Pflegefachpersonen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger) erteilt worden ist und die im jeweiligen Bundesland arbeiten.
Die Pflegeberufekammer wird überwiegend aus den Beiträgen finanziert, die von den Mitgliedern erhoben werden.
Das oberste Ziel einer Pflegeberufekammer ist es, eine fachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen.
Auf keinen Fall – der Pflegeberufekammer ist keine Rolle in der Tarifgestalltung zugedacht. Auch andere in den Heilberufekammern erfassten Berufe werden von ihren Gewerkschaften in Tarifbelangen vertreten, nicht von der Kammer.
Nein, das geht so gar nicht: die Berufsverbände erhalten von ihren Mitgliedern den Auftrag, sich für eine politische Entwicklung einzusetzen - z.B. für die Errichtung von Pflegeberufekammern. Folglich konzentrieren sich die Verbände auf dieses Ziel, weil das dem Votum der Mitglieder entspricht - und nicht, weil die Hoffnung besteht, in der Pflegeberufekammer aufgehen zu können. Das entspräche im übrigen auch nicht dem Vorgehen bei der Errichtung einer Pflegeberufekammer (siehe „Wie wird die Pflegeberufekammer eingerichtet?“)
Im Landtag wird über einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegeberufekammer abgestimmt. Wird dieser befürwortet, wird ein Errichtungsausschuss eingesetzt, der mit den vorbereitenden Aufgaben befasst wird. Die vorbereitenden Aufgaben heißt in diesem Zusammenhang, die Arbeitsfähigkeit der Pflegeberufekammer herzustellen.
Das bedeutet, eine Satzung zu formulieren, die notwendige Infrastruktur vorzubereiten, die demokratischen Abstimmungsprozesse sicher zu stellen – mithin die Arbeitsfähigkeit der Pflegeberufekammer herzustellen.
In den Errichtungsausschuss werden Pflegende mit den Abschlüssen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege berufen. Der Errichtungsausschuss informiert die Pflegenden des jeweiligen Bundeslandes und leitet die Registrierung ein, um die Wahl der ersten Kammerversammlung vorzubereiten und durchzuführen. Nach der Wahl und mit der konstituierenden Sitzung der ersten Kammerversammlung ist der Errichtungsausschuss von seinen Aufgaben entbunden - die Pflegeberufekammer nimmt ihre Arbeit auf.
Einen gesetzlichen Auftrag hat der DBfK nicht - aber als größter Berufsverband für die Pflegeberufe und langjähriger und maßgeblicher Gestalter der Pflegeberufekammern ist die Expertise des Verbandes in den Pfelgeberufekammern unerlässlich. Der DBfK als Generalistenverband vertritt die Interessen aller Pflegeberufe und bringt über seine Mitglieder diese Expertise in die Pflegeberufekammer ein.
Argumente und Gegenargumente
Klartext
Viele Dinge haben zwei Seiten. Je nachdem was einen motiviert und antreibt. Wir möchten hier Dinge aufklären und klarstellen.
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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e. V.
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BETREIBER
Deutscher Berufsverband
für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe ist die größte, nicht konfessionell gebundene, berufspolitische Interessenvertretung der Pflegenden in Deutschland.
Unsere Mitglieder sind beruflich Pflegende aus den Bereichen der Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege, Student/-innen der Pflegestudiengänge und deren Absolvent/-innen sowie staatlich anerkannte Pflegeassistenzberufe. Wir sind Träger von Bildungsmaßnahmen für Pflegeberufe und vertreten ambulante und teilstationäre Pflegedienste vor Kostenträgern.
Der DBfK ist Mitglied im International Council of Nurses.
UNSERE ANGEBOTE IM ÜBERBLICK
DAS HABEN WIR GEMEINSAM FÜR DIE PFLEGE ERREICHT
Novellierung der Berufsgesetze für die Pflegeberufe mit Änderung der Berufsbezeichnung
Anerkennung der Altenpflege als Heilberuf und bundeseinheitliches Altenpflegegesetz
Pflegende als Akteure der primären Gesundheitsversorgung (Familiengesundheitspflege)
Etablierung der Pflegestudiengänge
Dafür machen wir uns stark
- Verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Pflegenden
- Eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildung
- Stärkung der pflegerischen Selbstverwaltung
- Weiterentwicklung der Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpflege in Theorie und Praxis
- Mitbestimmung bei pflegerelevanten Gesetzen