(ESSEN) Kein Zweifel mehr – die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegeberufekammer entspricht geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage. Das Verwaltungsgericht Mainz hat damit einer Krankenschwester widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte. „Das ist ein wichtiges und klärendes Signal in der Errichtungsphase der Pflegeberufekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Gleiches gilt für die gerade beginnende Diskussion um eine Pflegeberufekammer in Nordrhein-Westfalen“ sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.