Pflegeberufekammer: Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig

Aktuell NRW

In Nordrhein-Westfalen richtet sich der DBfK Nordwest jetzt auf eine intensive Auseinandersetzung mit der Landespolitik ein. "Nach dem Wahlsieg der CDU freuen wir uns jetzt auf politische Unterstützung für die Selbstverwaltung" so Dichter.
Mit dem im April getroffenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz sollte sich die Diskussion um eine Pflegeberufekammer in Nordrhein-Westfalen auf die Aspekte konzentrieren, die wichtig sind. Dazu gehöre, eine umfassende Information der Pflegenden in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen und so die Beteiligung der Berufsgruppe an der Diskussion zu ermöglichen. Die Verunsicherung und Fehlinformation der Pflegenden durch Kammergegner hinsichtlich der dauerhaften Darstellung der Pflegeberufekammer als leistungsunfähiges Bürokratiemonster gehört nicht dazu.
Das Verwaltungsgericht in Mainz bestätigt diese Sichtweise, indem es die Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft unter anderem dadurch belegt, dass die Beachtung der eigenen gewissenhaften Berufsausübung als Kernelement der Mitgliedschaft in einer Pflegeberufekammer keine elementare Beschränkung der persönlichen Freiheit des einzelnen Mitgliedes darstelle.

Quelle: Pressemitteilung des DBfK Nordwest

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