Pflegekammer Niedersachsen hat Beitragsordnung überarbeitet

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Die Pflegekammer Niedersachsen hat - wie versprochen - ihre Beitragsordnung zügig überarbeitet. Diese soll in einer außerordentlichen Kammerversammlung am 18.01.2019 zur Abstimmung gebracht werden.  Das hat Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den Abgeordneten aller Fraktionen im Niedersächsischen Landtag berichtet. Der DBfK Nordwest begrüßt dieses vertrauensbildende Signal und vor allem auch die schnelle Überarbeitung.

Wichtige Änderung: Mitglieder, die weniger als 9.168 Euro pro Jahr verdienen, werden zukünftig keinen Beitrag zahlen. An der Beitragshöhe mit 0,4% des Bruttoeinkommens konnte dennoch festgehalten werden. „Damit ist eine gerechte Beitragsstruktur geschaffen,  die Kammer kann sich nun den anderen Aufgaben zuwenden“, kommentiert Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.

Neben der Information über die Anpassung der Beitragsordnung haben die Mitglieder des Ausschusses ihre Fragen an Kammerpräsidentin und Sozialministerium gerichtet. So ging es auch um das Gerücht, das Land habe die Pflegekammer und deren vorbereitende Gremien mit einem Millionendarlehen unterstützt. Dem hat Staatssekretär Heiger Scholz eindeutig widersprochen: das Land Niedersachsen hat zu keiner Zeit Millionenbeträge für die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Deutliche Absage auch an den Pflegering: die Pflegekammer ist die erste Institution in Niedersachsen, die die Pflegeberufe unabhängig vom Einfluss pflegefremder Interessenlagen an Entscheidungen beteiligt, sagte Mehmecke auf Nachfrage. Damit ist Niedersachsen auf einem guten Weg. Man müsse der Kammer jetzt auch die Zeit lassen, sich weiter zu entwickeln. In ihrer fünfmonatigen Schaffensphase hat sie schon sehr viel Aufbauarbeit geleistet, und das mit sehr viel Ruhe, so Staatssekretär Scholz.

Quelle: Pressemitteilung des DBfK Nordwest e.V.

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