Für den DBfK schon lange klar: Ohne Anschubfinanzierung kann Errichtung einer Pflegekammer nicht gelingen

Aktuell Niedersachsen

Der DBfK begrüßt den Beschluss der niedersächsischen Regierungsfraktionen, sich mit sechs Millionen Euro an der Errichtung der 2018 konstituierten Pflegekammer Niedersachsen im Nachhinein zu beteiligen. Die Regierung erfüllt damit – endlich – teilweise eine alte Forderung des DBfK. Denn der beschlossene Betrag wird nicht ausreichen, um die Errichtungskosten vollständig zu übernehmen.

Die Pflegekammer Niedersachsen wurde als souveräne Heilberufekammer errichtet, um so die politische Partizipation von Pflegefachpersonen signifikant zu verbessern. Durch die Pflegekammer haben die niedersächsischen Pflegefachpersonen das im deutschen Gesundheitswesen notwendige Instrument erhalten, um ihren Beruf im Hinblick auf Qualität und Fragen der Fort- und Weiterbildung eigenständig entwickeln zu können.

Die jetzt beschlossene Anschubfinanzierung ist ein wichtiges Signal, kann aber nur der Anfang sein. „Es muss endlich Schluss sein mit dem Schlingerkurs und dem politischen Taktieren im Kontext der Pflegekammer Niedersachsen. In erster Linie tragen die Regierungsparteien aus SPD und CDU Verantwortung für den sinnvollen Einsatz von Steuergeldern und dafür, dass die per Gesetz geschaffene Institution Pflegekammer auf Akzeptanz stößt“, sagt Martin Dichter, der Vorsitzende des DBfK Nordwest.

Dauerhaft soll die staatliche Finanzierung nach Auffassung des DBfK aber nicht sein. Die Pflegekammer Niedersachen muss unabhängig und souverän agieren können und keinerlei Einschränkungen unterliegen. Hierzu ist die eigenständige Erhebung von Pflichtmitgliedsbeiträgen unerlässlich. Daneben gehört zur Sicherung der Legitimität einer Kammer auch die Pflichtmitgliedschaft aller Pflegefachpersonen eines Bundeslandes.

Quelle: Pressemitteilung des DBfK Nordwest e. V.

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