Mehr Zeit, mehr Geld: die Landesregierung NRW passt den Errichtungsprozess zur Pflegekammer an

Nach einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP an den Finanz- und Haushaltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ist eine Aufstockung und Verlängerung der Anschubfinanzierung für die Pflegekammer NRW vorgesehen. Dadurch soll bis zum 31.07.2027 auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichtet werden können. Zugleich soll die Frist zur Etablierung der Kammer auf den 31.12.2022 verschoben werden, um so der aktuellen pandemischen Lage und der damit verbundenen besonderen Belastung beruflich Pflegender Rechnung zu tragen.

„Grundsätzlich ist es eine gute Idee, den Gründungsprozess zur Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zu entschleunigen,“ findet Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Auch wir haben Signale wahrgenommen, dass es unter diesen erschwerten Pandemie-Bedingungen mehr Zeit braucht für eine gründliche Information der Kolleg:innen. Gleiches gilt für die Gewinnung von möglichst vielen Kandidat:innen aus den unterschiedlichen Berufsgruppen zur Wahl des ersten Kammerparlaments. Schließlich ist diese Kammer mit ihren rund 220.000 möglichen Mitgliedern die potenziell größte bundesweit. Was aber nicht sein kann: dass damit der Prozess aufs Abstellgleis geschoben und letztendlich gestoppt wird, zum Beispiel, wenn sich die politischen Konstellationen nach der Landtagwahl im Mai ändern.“

Der DBfK ist von Anbeginn an Befürworter der Kammerbewegung und sieht darin keine Konkurrenzveranstaltung zu einem Berufsverband, sondern die dringend überfällige Ergänzung im berufspolitischen Gefüge. Die Pflegekammer ist das richtige Instrument, um die Belange der Berufsgruppe in deren eigene Hände zu legen und um die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zukunftsfest zu gestalten. Zur Sicherung der Souveränität der Kammer bedarf es finanzieller Unabhängigkeit von Landeshaushalten und Legislaturen, so dass langfristig die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge gewährleistet sein muss.

„Was wir allerdings auch in anderen Bundesländern erlebt haben: wie viel Zeit und Ressourcen der Aufbau einer komplett neuen Institution erfordert“, sagt Martin Dichter. „Insofern begrüßen wir die jetzt auf die gesamte Aufbauphase erweiterte Anschubfinanzierung. Dadurch können die notwendigen Verwaltungsstrukturen entstehen, mit einer soliden Geschäftsstelle und einem gewachsenen Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.“
Dass die Beitragserhebung erst erfolgt, wenn die Arbeitsfähigkeit sichergestellt ist, begrüßt der DBfK ebenfalls, da das Erhebungsverfahren enorm aufwändig sei. So bestehe zudem die Chance, dass die Pflegekammer ohne permanenten Finanzierungdruck ihre Wirkung entfalten könne, die dann auch bei den Pflegenden spürbar ankäme. „Insofern sehen wir hier durchaus Lernprozesse bei der NRW-Landesregierung durch die negativen Erfahrungen aus anderen Bundesländern“, so Dichter weiter. „Wir als DBfK werden die gewonnene Zeit nutzen, um unseren konstruktiven Beitrag zu diesem Errichtungsprozess der Pflegekammer zu leisten.“

Die Pressemitteilung als PDF

 

Quelle: DBfK Nordwest e. V.

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