Heute berät der niedersächsische Landtag über die Gesetzesvorlage zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen. Laut Entwurf der Staatskanzlei soll die Kammer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein halbes Jahr Zeit haben, um Verträge zu kündigen und alles Weitere für die Abwicklung Notwendige zu erledigen. Die Rechtsnachfolge sowie verbleibende Aufgaben übernimmt dann das Land.