Nachrichten Archiv

Pflegekammer NRW: Scheingefecht um demokratische Legitimation, Pflegende sind die Verlierer

Herzstück der parlamentarischen Demokratie in den Bundesländern ist der jeweilige Landtag. Alle Bürger:innen eines Bundeslandes sind berechtigt, Parlamentsvertreter:innen unterschiedlicher Parteien zu wählen, die durch diese Wahl legitimiert sind, im Landtag Gesetze zu verabschieden. Diese demokratische Grundordnung wird scheinbar von Verdi in Frage gestellt. Ausgerechnet beim Thema Pflege und Pflegekammer verlangt Verdi eine „Urabstimmung“, durch die nur beruflich Pflegende über die Zukunft der pflegerischen Versorgung in NRW entscheiden sollen – ohne Beteiligung der davon betroffenen Bürger:innen.

 

 

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Mehr Zeit, mehr Geld: die Landesregierung NRW passt den Errichtungsprozess zur Pflegekammer an

Nach einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP an den Finanz- und Haushaltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ist eine Aufstockung und Verlängerung der Anschubfinanzierung für die Pflegekammer NRW vorgesehen. Dadurch soll bis zum 31.07.2027 auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichtet werden können. Zugleich soll die Frist zur Etablierung der Kammer auf den 31.12.2022 verschoben werden, um so der aktuellen pandemischen Lage und der damit verbundenen besonderen Belastung beruflich Pflegender Rechnung zu tragen.

 

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Leerstelle in der Selbstverwaltung beruflich Pflegender in Schleswig-Holstein: Politik ohne Perspektive

Der jetzt vorliegende Jahres- und Abschlussbericht der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein belegt, was beruflich Pflegende durch das Kammer-Aus verlieren: Autonomie, politische Mitsprache, Regelungsbefugnisse zur Berufsordnung und zu Weiterbildungsverordnungen sowie die Augenhöhe zu anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen in Form einer Selbstverwaltung. Politik, Krankenkassen, Verbände und Einrichtungen verlieren ihre Ansprechpartnerin und die politisch Verantwortlichen lassen kein Konzept erkennen, weder zur Ergebnissicherung noch dazu, wer künftig welche Aufgaben übernimmt.

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Es geht um die Emanzipation einer ganzen Berufsgruppe in Nordrhein-Westfalen - und dafür braucht es die Pflegekammer!

Mit der Registrierung aller Pflegefachpersonen in der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen werden endlich belastbare statistische Daten vorliegen. Damit entsteht Klarheit darüber, welche aus- und weitergebildeten Pflegefachpersonen, zum Beispiel im Bereich Intensiv- oder Altenpflege, dem Land als Ressource zur Verfügung stehen – eine unabdingbare Voraussetzung für die Bewältigung der aktuellen sowie künftiger Pandemien und der Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft.

 

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Mangelndes Interesse der Politik in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin an den Belangen beruflich Pflegender

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V. (DBfK Nordost) zieht nach dem Austausch mit Pflegepolitiker:innen aus Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein ernüchterndes Fazit für die Zukunft der Pflegenden

 

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Parteien-Check für Pflegepolitik: DBfK startet PflegOMat zur Bundestagswahl

Pflegepolitik muss dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zufolge ein zentrales Wahlkriterium für alle Wahlberechtigten sein. Das ist spätestens durch die Pandemie überdeutlich geworden. Deshalb startet der DBfK den DBfK-PflegOMat, mit dem man überprüfen kann, wie die Parteien pflegepolitische Forderungen umsetzen wollen.

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Pflegekammerwahl in Rheinland-Pfalz abgeschlossen: DBfK-ADS-Liste neu in der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Es wurden 81 Vertreter/innen in das höchste Gremium der Landespflegekammer gewählt. Die Vertreterversammlung regelt sämtliche Belange der mehr als 37.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz und spricht mit einer starken Stimme.

 

 

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Das Kammer-Aus in Schleswig-Holstein produziert nur Verlierer. In der Politik, und erst recht in der beruflichen Pflege

Der Gesetzesentwurf zur Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein liegt vor, ebenso die begleitenden Pressemitteilungen der Regierungsparteien CDU und FDP, in denen sie beflissen betonen, den Willen der Berufsgruppe schnellstmöglich in die Tat umsetzen wollen. Dementsprechend erfolgt die 1. Lesung am 19. Mai 2021 im Landtag mit Überweisung an den Sozialausschuss am Folgetag.

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